Was bedeutet das für uns in der Region?
Die Reform in Rheinland-Pfalz markiert auf jeden Fall einen Meilenstein der deutschen Bestattungskultur. Sie öffnet neue Wege des Erinnerns und Abschiednehmens – auch für Menschen jenseits seiner Grenzen. Für Baden-Württemberg und speziell unsere Region können wir die Hoffnung haben, dass es zu Anpassungen im Bestattungsgesetz kommt. Denn es wird schwer sein, zu argumentieren, warum etwas verboten ist, das 100 Meter weiter erlaubt ist.
Bestattungsvorsorge gewinnt an Bedeutung
Interessant ist auch, dass die gesetzlichen Vorgaben der Reform dem Thema Bestattungsvorsorge eine noch wichtigere Rolle geben. Denn wenn eine der neuen Bestattungsformen gewählt werden soll, muss dies bereits zu Lebzeiten festgelegt und eine Person benannt werden, die für die Umsetzung sorgt – hierfür ist eine sogenannte Totenfürsorge-Verfügung erforderlich.
Weitere Hintergründe zu diesem Thema finden Sie im Artikel der Badischen Neuesten Nachrichten mit dem Titel: „Darf die Asche eines Badeners bald vom Pfälzer Ufer in den Rhein gestreut werden?“
Gerne informieren wir Sie auch persönlich zu allen Fragen rund um das Thema Bestattung und Vorsorge – nehmen Sie dazu einfach Kontakt zu uns auf.